§ Gesetze und Rechte

Die Entwicklung der Gesetze und Rechte in Österreich.

Das Paragraphenzeichen > § < oder Paragrafenzeichen wird in Gesetzestexten einer Zahl vorangestellt und zeigt somit den Beginn eines neuen Paragraphen an, der durch die Zahl bezeichnet wird, zum Beispiel § 433 BGB. Ausgesprochen wird es als „Paragraph vierhundertdreiunddreißig des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ (BGB).
(Information übernommen aus Wikipedia/Paragraphenzeichen)

Unter Gesetz versteht man inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.
Unter Gesetz versteht man förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist.
Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes.
Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.
(Information übernommen aus Wikipedia/Gesetz)

Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
(Information übernommen aus Wikipedia/Recht)


PODCAST MiA – Menschen in Aktion

  • Das Salzburger Teilhabegesetz
  • Das Salzburger Behindertengesetz
Menschen mit Behinderungen | Das Salzburger Teilhabegesetz
Mit 1. November 2019 trat das Salzburger Teilhabegesetz in Kraft und ersetzt das bisherige Salzburger Behindertengesetz. Das Land Salzburg hat auch mit dem neuen Gesetz weiterhin die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg durch verschiedene Hilfeleistungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Welche Zielgruppen sind vom Gesetz umfasst?

Es sind Personen mit wesentlichen Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Funktionen, Sinnesfunktionen, kognitiven Fähigkeiten oder psychischen Gesundheit, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben maßgeblich benachteiligen. Dabei müssen die Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern und gelten vorwiegend altersbedingte Beeinträchtigungen nicht als Behinderungen.

Die Informationen wurde übernommen aus der Webseite Land Salzburg > Themen > Soziales > Menschen mit Behinderungen

Für den Sozialbereich sind eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen maßgeblich. Auf der Webseite vom Salzburg Land > Themen > Soziales > Rechtsgrundlagen finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Regulative auf Landes- und Bundesebene nach Themen.

WEB-Link zu Land Salzburg | Menschen mit Behinderungen
WEB-Link zu Land Salzburg | Rechtsgrundlagen
WEB-Link zu Plattform für Menschenrechte | Menschen mit Behinderungen

Das Gutachten über die aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwachsenden Verpflichtungen Österreichs steht im Broschürenservice des Sozialministeriumservice Österreich zum Download zur Verfügung.

WEB-Link zu Sozialministerium | Gutachten | Österreichs Verpflichtungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention
WEB-Link zu Sozialministerium | Menschen mit Behinderungen



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